Weiter Distanzunterricht an allen Bonner Schulen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat per Allgemeinverfügung bekannt gegeben, dass im Stadtgebiet Bonn ab dem 24.04.2021 angesichts der Überschreitung des Schwellenwertes von 165 die Regelung des § 28b Absatz 3 Satz 3 und 9 Infektionsschutzgesetz gelten. Die Allgemeinverfügung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210426_berichtigte_av_gem._ss_28b_ifsg.pdf

Somit greift die „Corona-Notbremse“ für die Stadt Bonn. Dies bedeutet, dass ab 26.04.2021 weiterhin Distanzunterricht an den Schulen stattfindet. Die Notbetreuung bleibt bestehen. Wenn Sie Bedarf haben, melden Sie diesen bitte bei der Schulleitung an.

Fällt die Inzidenz konstant unter 165, so kehren die Schulen in den Wechselmodus aus Präsenz- und Distanzlernen zurück – und zwar „am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung“ durch das NRW-Gesundheitsministerium. Das heißt, Distanzunterricht gilt immer für eine volle Woche, eine Rückkehr zum Wechselunterricht wäre immer erst ab Montag möglich. Solange die Inzidenzzahlen der Stadt Bonn über 165 bleiben, findet weiter Distanzunterricht statt.