Verschärfte Maskenpflicht ab dem 22. Februar 2021

Liebe Eltern,

gerade hat uns die neue Corona-Betreuungsverordnung erreicht, in der die bereits in der Presse angekündigte verschärfte Maskenpflicht aufgenommen wurde.

Alle Personen (auch Grundschulkinder), die das Schulgelände betreten müssen eine medizinische Maske tragen (chirurgische Maske oder ffp2-Maske). Die Maskenpflicht besteht nun auch während der gesamten Dauer des Aufenthalts in der Schule (drinnen – auch im Klassenraum – und auf dem Schulhof und auch während der OGS-Zeit).

Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden; dies gilt insbesondere im Bereich der Primarstufe.

Die Lehrkräfte achten auf Maskenpausen, die draußen durchgeführt werden und einen Abstand von 1,5 Meter zu anderen Personen erfordern. Während der Essenszeiten entfällt die Maskenpflicht, wenn die Kinder an festen Sitzplätzen sitzen.